Die Anmeldung für die Schulanfänger findet am
Montag, 03.04.2016 - 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
in der Naturpark-Spessart-Grundschule Partenstein statt.
1. Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2017/18
Regulär schulpflichtig sind mit Beginn des Schuljahres alle Kinder, die am
30. September 2017 sechs Jahre alt sind. Schulpflichtig sind daher alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2010 bis 30.09.2011 geboren sind. Ebenfalls anzumelden sind alle Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.
Zurückstellung regulär schulpflichtiger Kinder
Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn auf Grund der körperlichen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass das Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Zurückstellung ist nur einmal und nur dann zulässig, wenn kein Anlass besteht, die Überweisung an eine Förderschule zu beantragen. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten ihr Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen.
2. Aufnahme von Kindern auf Antrag der Eltern
3. Allgemeines zur Schulanmeldung
Für weitere Fragen – vor und nach der Einschreibung – wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.